Internal/DFB Voranmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | 1) Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf. Begleitende Funktionsträger sind zu melden. | + | |
− | 2) Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail-Einladung. | + | * 1) Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf. Begleitende Funktionsträger sind zu melden. |
− | 3) FIE-Lizenzen werden für Athleten und Funktionsträger benötigt. | + | * 2) Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail-Einladung. |
− | Athleten, die erstmalig zu einem Weltcup gemeldet werden, müssen ihre E-Mail-Adresse und das unterschriebene GDPR-Dokument an die DFB Geschäftsstelle senden. | + | * 3) FIE-Lizenzen werden für Athleten und Funktionsträger benötigt. |
− | Download GDPR http://www.fechten.org/fileadmin/user_upload/NF_data_protection_final_clean_ang.pdf | + | * Athleten, die erstmalig zu einem Weltcup gemeldet werden, müssen ihre E-Mail-Adresse und das unterschriebene GDPR-Dokument an die DFB Geschäftsstelle senden. |
− | 4) Verspätete Nachmeldungen (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen. | + | * Download GDPR http://www.fechten.org/fileadmin/user_upload/NF_data_protection_final_clean_ang.pdf |
− | 5) Athleten, die krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum FIE- Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem - wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle - abzumelden. | + | * 4) Verspätete Nachmeldungen (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen. |
− | 6) Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per E-Mail sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei Nichtvorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins. | + | * 5) Athleten, die krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum FIE- Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem - wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle - abzumelden. |
+ | * 6) Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per E-Mail sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei Nichtvorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins. | ||
EFC Text | EFC Text | ||
− | 1) Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf. | + | * 1) Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf. |
− | 2) Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail Einladung. | + | * 2) Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail Einladung. |
− | 3) EFC Lizenzen werden für die U17 und U23 Teilnehmer benötigt. | + | * 3) EFC Lizenzen werden für die U17 und U23 Teilnehmer benötigt. |
− | 4) Verspätete Nachmeldungen, (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen. | + | * 4) Verspätete Nachmeldungen, (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen. |
− | 5) Athleten die Krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum EFC Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem, wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle abzumelden. | + | * 5) Athleten die Krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum EFC Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem, wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle abzumelden. |
− | 6) Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per Email sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei nicht Vorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins. | + | * 6) Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per Email sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei nicht Vorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins. |
Version vom 25. Juli 2022, 11:54 Uhr
FIE Text
- 1) Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf. Begleitende Funktionsträger sind zu melden.
- 2) Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail-Einladung.
- 3) FIE-Lizenzen werden für Athleten und Funktionsträger benötigt.
- Athleten, die erstmalig zu einem Weltcup gemeldet werden, müssen ihre E-Mail-Adresse und das unterschriebene GDPR-Dokument an die DFB Geschäftsstelle senden.
- Download GDPR http://www.fechten.org/fileadmin/user_upload/NF_data_protection_final_clean_ang.pdf
- 4) Verspätete Nachmeldungen (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen.
- 5) Athleten, die krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum FIE- Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem - wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle - abzumelden.
- 6) Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per E-Mail sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei Nichtvorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins.
EFC Text
- 1) Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf.
- 2) Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail Einladung.
- 3) EFC Lizenzen werden für die U17 und U23 Teilnehmer benötigt.
- 4) Verspätete Nachmeldungen, (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen.
- 5) Athleten die Krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum EFC Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem, wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle abzumelden.
- 6) Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per Email sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei nicht Vorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins.