DFB Voranmeldung

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FIE Text

  1. Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf. Begleitende Funktionsträger sind zu melden.
  2. Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail-Einladung.
  3. FIE-Lizenzen werden für Athleten und Funktionsträger benötigt. Athleten, die erstmalig zu einem Weltcup gemeldet werden, müssen ihre E-Mail-Adresse und das unterschriebene GDPR-Dokument an die DFB Geschäftsstelle senden. Download GDPR http://www.fechten.org/fileadmin/user_upload/NF_data_protection_final_clean_ang.pdf
  4. Verspätete Nachmeldungen (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen.
  5. Athleten, die krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum FIE- Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem - wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle - abzumelden.
  6. Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per E-Mail sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei Nichtvorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins.

EFC Text

  1. Die Voranmeldung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme am Wettkampf.
  2. Der DFB entscheidet nach dem Voranmeldeschluss über die verbindliche Teilnahme und informiert die Athleten und Vereine per E-Mail Einladung.
  3. EFC Lizenzen werden für die U17 und U23 Teilnehmer benötigt.
  4. Verspätete Nachmeldungen, (Strafgebühr 150,00€) können zu einer Änderung der Reihenfolge bzw. der Nachrücker führen.
  5. Athleten die Krankheits- oder verletzungsbedingt bis zum EFC Meldeschluss sicher nicht teilnehmen können, sind sofort mit bekannt werden der Verletzung/Erkrankung im Meldesystem, wenn dieses nicht mehr möglich ist, über die DFB Geschäftsstelle abzumelden.
  6. Abmeldungen nach dem Erhalt der offiziellen Einladung des DFB per Email sind nur noch gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Bei nicht Vorlage eines Attestes gehen die Strafgebühren zu Lasten des Athleten/Vereins.